Es war eine der meistgestellten Fragen an den Infoveranstaltungen zu unserer PV-Aktion: «Mein Wohnhaus steht in der Kernzone – wie komme ich trotzdem zu einer Solaranlage?» Meist wurde das Mikro an dieser Stelle den Ansprechpartner:innen der Gemeinde übergeben. Denn je nach Ortschaft herrschen andere Vorschriften, was den Bau in der Kernzone betrifft. Diese sind in den kommunalen Bau- und Zonenordnungen (BZO) festgelegt und richten sich nach den Bestimmungen des Bundes und des Kantons. So kämpft man sich schnell mal durch Verhandlungen mit Heimatschutz, Gemeinden und Kanton. In Kernzonen gilt im Kanton Zürich immer eine Baubewilligungspflicht. Es ist zu prüfen, ob der Bau einer Solaranlage mit dem Schutzzweck vereinbar ist. Die bürokratischen Hindernisse schrecken so manche Gemeinde und Hausbesitzer:innen ab, eine Realisierung zu Ende zu bringen.
Nicht aber Hettlingen. Auch hier war man beim Bau von Solaranlagen in der Kernzone zaghaft unterwegs. Bis Jürg Hofer, ehemaliger Präsident des Vereins erneuerbare Energien, feststellte, dass das Problem in einem einzigen Satz lag. Die Bau- und Zonenordnung (BZO) Hettlingen schreibt unter anderem vor, dass «Energiegewinnungsanlagen dachflächenbündig ausgebildet werden müssen». Konkret heisst das, dass nur Indachanlagen erstellt werden dürfen, die also ganze Teile der Gebäudehülle ersetzen. Das Problem? «Bei älteren Häusern musste das gesamte Dach umgebaut werden, was vielen schlichtweg zu teuer war», sagt Hofer. Er entschied sich dazu, vom Gemeinderat eine Änderung dieser Vorschrift zu beantragen. Mit Erfolg. Im August 2018 wurde eine Praxisänderung des entsprechenden Artikels in der Bau- und Zonenordnung beschlossen. Demnach können in der Kernzone anstelle von dachflächenbündigen Energiegewinnungsanlagen auch Aufdachanlagen erstellt werden. Voraussetzung seien eine «gute Einordnung und Gestaltung».
Hofer erstellte ein Merkblatt, in dem die Anforderungen für einen entsprechenden Bau einer Aufdachanlage festgehalten sind. «Es muss sichergestellt werden, dass die Anlage optisch nicht einem Flickenteppich gleicht.» 12 Punkte sind es, an denen sich interessierte Eigenheimbesitzer:innnen orientieren können, um die optischen Anforderungen des Bundes zu erfüllen. Das Merkblatt kann im «Leitfaden für das Bauen» von der Homepage der Gemeinde Hettlingen herruntergeladen werden. Seit der Änderung konnten 10 Anlagen in Kernzonengebieten gebaut werden und weitere Interessent:innen stünden Schlange, sagt Hofer. Aufgrund der Gestaltungsempfehlungen habe man es sogar geschafft, eine Anlage auf einem Mehrfamilienhaus in der kantonalen Schutzzone zu bewilligen. «Das wäre vorher undenkbar gewesen.»
Das Beispiel Hettlingen zeigt: die Gemeinden müssen sich nicht tatenlos den Vorschriften des Bundes bzw. des Kantons fügen. Manchmal reichen kleine textliche Anpassungen, um den Raum der Möglichkeiten deutlich zu erweitern. Es gibt Möglichkeiten und gute Beispiele, wie den Bewohner:innen der Kernzone der Bau einer Solaranlage erleichtert werden kann.
Bei allen Erleichterungen bleibt eines wichtig: Bei Gebäuden in der Kernzone braucht es ein Gespräch und gegebenenfalls eine Vor-Ort-Besichtigung, um am konkreten Objekt eine gute Lösung zu finden.
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Gestaltungsempfehlungen_Aufdach-Solaranlagen_in_Kernzone